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Fort- & Weiterbildungen

Lizenzen

Lizenzen §20 SGB ZPP

Die Lizenzen nach §20 Sozialgesetzbuch richten sich an Personen mit akademischem, staatlichem und staatlich anerkanntem Abschluss in einem Bewegungsfachberuf. Durch den Erwerb dieser Lizenzen können Sie gut bezahlte Gesundheitskurse über die ZPP (Zentrale Prüfstelle Prävention) über die Krankenkassen anbieten. Achten Sie darauf – einige Lizenzen sind sogar für die Stufe 3 der Sport- und Bewegungstherapie (DVGS) anerkannt.

Diese könnten Sie ebenfalls schon während Ihrer Gymnastiklehrerausbildung erwerben.

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